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| Amerikanisch-Samoa |
| »» Reisepass & Visum |
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| Lage |
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Südpazifik |
| Hauptstadt |
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Pago Pago. 4.180 (2006) |
| Fläche |
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201 qkm |
| Staatsoberhaupt |
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George W. Bush, seit 2001 |
| Bevölkerungszahl |
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63.330 (2006) |
| Bevölkerungsdichte |
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315 pro qkm |
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Antragstellung |
Konsularabteilung der US-Botschaften (Adressen s. ). |
Aufenthaltsgenehmigung |
Wer länger als 30 Tage bleiben möchte, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis der Einwanderungsbehörden, Government of American Samoa, Pago Pago, Tutuila die für jeweils 30 Tage ausgestellt wird. Die Anfrage sollte den Namen der örtlichen Kontaktperson und weitere Hotelreservierungen oder andere Besuchszwecke beinhalten. Anträge an den Government of American Samoa, Pago Pago, Tutuilla. |
Ausreichende Geldmittel |
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. |
Bearbeitungszeit |
Anträge sollten mindestens zwei Wochen vor der Abreise gestellt werden. |
Einreise mit Kindern |
Eigener Reisepass. Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Eigener Reisepass. Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
Einreisebeschränkungen |
Reisenden, die mit einem britischen Pass, der für die British Dependent Territories Citizen in Hongkong ausgestellt wurde, wird die Einreise verweigert. |
Impfungen |
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die zur Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel entnommen werden. |
Reisepass |
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben. |
Transit |
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. |
Visum |
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen, sofern eine Buchungsbestätigung und ein Weiterreise-/Rückflugticket vorgewiesen werden kann: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);(b) Andorra, Australien, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Mikronesien, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino und USA. |
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