Eigener Reisepass. Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Eigener Reisepass. Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten Staatsangehörige von:(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, andere EU-Länder ( Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien) und Schweiz;(b) Fast alle Commonwealth-Länder ( Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Guyana, Jamaika, Kamerun, Malediven, Mosambik, Sri Lanka, Tansania, Uganda und Vanuatu, die ein Visum benötigen);(c) Andorra, Argentinien, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Japan, Korea (Rep.), Liechtenstein, Marschall-Inseln, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Palau, Paraguay, San Marino, Timor-Leste, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela. |