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| 1. Bad Birnbacher Sommernachtslauf am 12. Juli 2008 |
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| Wilhelm und Bjørndalen machten das Rennen |
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| Marathonspezialist LaufKultTour engagiert sich als Sponsor |
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| Antigua und Barbuda |
| »» Reisepass & Visum |
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| Lage |
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Karibik, Leeward-Inseln |
| Hauptstadt |
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St. John’s. 25.320 (2006) |
| Fläche |
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280 qkm. 160,5 qkm. 1,5 qkm.441,6 qkm |
| Staatsoberhaupt |
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Königin Elizabeth II., vertreten durch die Generalgouverneurin Louise Lake-Tack, seit Juli 2007 |
| Bevölkerungszahl |
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71.820 (2006) |
| Bevölkerungsdichte |
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163 pro qkm |
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Antragstellung |
Persönlich oder postalisch beim High Commission (s. ). |
Aufenthaltsgenehmigung |
Deutsche, Österreicher und Schweizer, die sich länger als 6 Monate in Antigua und Barbuda aufhalten möchten, müssen vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Anträge an: PO Box 132, Police Headquarters, American Road, St. John’s (Tel: 462 03 60. Fax: 462 09 54). |
Ausreichende Geldmittel |
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. |
Bearbeitungszeit |
3-5 Tage. |
Einreise mit Haustieren |
Haustiere u.a. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht nach Antigua und Barbuda eingeführt werden. |
Einreise mit Kindern |
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (das Kind muss von einem Elternteil/ Sorgeberechtigten begleitet werden) oder eigener Reisepass. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Eigener Reisepass. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
Gültigkeitsdauer |
Ein Einzelvisum ist 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, ein Mehrfachvisum 6 Monate. |
Impfungen |
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel entnommen werden. |
Reisepass |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen und Kanada für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten, falls ein Identitätsnachweis (z. B. Geburtsurkunde, Personalausweis, Einbürgerungsurkunde oder eine Wählerkarte) vorliegt. Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: ) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen. |
Transit |
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über die erforderlichen Reisedokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum. |
Unterlagen |
(a) ausgefülltes Antragsformular. (b) 1 Passfoto. (c) Zahlungsbeleg (Zahlung nur per Postanweisung oder bei persönlicher Antragstellung auch in bar möglich). (d) Rück- bzw. Weiterflugticket. (e) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (f) Bestätigung des Reisebüros mit Angaben zu Ein- und Ausreisedatum und Unterkunft. (g) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung oder Einladung von Freunden oder Verwandten. (h) Für Geschäftsreisen ist ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts erforderlich.Bei postalischer Beantragung müssen ein frankrierter und adressierter Rückumschlag, der Zahlungsbeleg sowie 4 £ beigelegt werden. |
Visum |
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für touristische und geschäftliche Aufenthalte:(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Visa sind verlängerbar); (Großbritannien für Aufenthalte bis zu 6 Monaten). ( Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Lettland, Slowakische Republik und Tschechische Republik).(b) Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname und Trinidad & Tobago für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten; alle anderen Commonwealth-Länder für Aufenthalte von bis zu 1 Monat ( Visumpflicht besteht für Staatsangehörige der folgenden Commonwealth-Länder: Bangladesch, Gambia, Ghana, Indien, Kamerun, Mosambik, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone und Sri Lanka);(c) Albanien, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Brasilien, Chile, Georgien, Japan, Kasachstan, Kirgisistan, Korea (Süd), Kuba, Liechtenstein, Mexiko, Moldawien, Monaco, Norwegen, Peru, Russische Föderation, Suriname, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, USA, Usbekistan und Venezuela für Aufenthalte von bis zu 1 Monat (Visa sind verlängerbar).(d) , die normalerweise ein Visum benötigen, brauchen kein Visum, wenn sie am Morgen eines Tages in Antigua und Barbuda ankommen und spätestens am Abend des selben Tages das Land wieder verlassen. |
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