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Belgien
»» Reisepass & Visum
Lage    »  Westeuropa
Hauptstadt    »  Brüssel (Bruxelles, Brussel). 1.031.930 (2006)
Fläche    »  30.528 qkm
Staatsoberhaupt    »  König Albert II., seit 1993
Bevölkerungszahl    »  10.481.830 (2006)
Bevölkerungsdichte    »  343 pro qkm
Anmerkung
Belgien ist Unterzeichner und Anwender des
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. ).
Aufenthaltsgenehmigung
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. ).
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Haustieren
wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 8 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Krankheiten hat. Maximal dürfen 2 Papageien oder Sittiche pro Person oder Familie mitgenommen werden, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird, das nicht älter als 2 Monate sein darf und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Hühnerpest, Newcastle-Krankheit, Cholera, Papageienkrankheit und Pachecós-Krankheit hat. benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für gilt die folgende Vorschrift:Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Für (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Einreise mit Kindern
Personalausweis oder Kinderreisepass oder deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild ab dem vollendeten 10. Lebensjahr). Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und ist stets mit einem Lichtbild versehen. Personalausweis oder eigener Kinderreisepass oder mit Eintragung im elterlichen Reisepass für Kinder unter 12 Jahren, wenn sie im Pass eines Elternteils mit Lichtbild eingetragen sind und wenn sie von diesem Elternteil begleitet werden. Identitätskarte oder Reisepass oder Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr). Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Belgien verweigert Staatsangehörigen von Somalia die Einreise und Staatsangehörigen von Südafrika, die mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen.
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden (s. ).
Meldepflicht
Visumpflichtige Ausländer und alle Staatsangehörigen eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die für einen Aufenthalt von nicht mehr als drei Monaten nach Belgien kommen und nicht in einem Beherbergungsunternehmen untergebracht sind, das der Gesetzgebung zur Kontrolle von Reisenden unterliegt, müssen sich innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Einreise nach Belgien bei der Gemeindeverwaltung ihres Unterbringungsorts melden.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein ansonsten noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus. Der Reisepass von österreichischen und schweizer Staatsbürgern darf seit maximal 5 Jahren und von deutschen Staatsbürgern seit maximal 1 Jahr abgelaufen sein.Staatsbürger folgender Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;(b) Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino. Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: ) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen. Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Unterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. ). (a) gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass), im dem das Visum angebracht werden kann. Die Dauer der Gültigkeit dieses Reisedokuments muss jene des Visums um drei Monate überschreiten und Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden belgischen Arzt oder in einem belgischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. Diese Unterlagen sind normalerweise nur im Original beweiskräftig. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung; (wenn der Ausländer keinen Kreditnachweis liefern kann, muss er über 38 € pro geplanten Aufenthaltstag verfügen, wenn er privat untergebracht ist, und über 50 € pro geplanten Aufenthaltstag, wenn er im Hotel logiert. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. Die Übernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gültig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Bürge die belgische Staatsangehörigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in Belgien aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einkünfte und die Zahlungsfähigkeit des Bürgen bestätigen. (e) Visumgebühr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Visaarten
Transitvisum; Besuchsvisum (das Touristen- und Geschäftsvisum einschließt).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:(a) Siehe oben, ( Ist der Identitätsnachweis von der Regierung in Nordzypern ausgestellt, wird doch ein Visum benötigt.);(b) Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
 
 
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