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Japan
»» Reisepass & Visum
Lage    »  Ostasien
Hauptstadt    »  Tokio. 8.372.440 (2006)
Fläche    »  377.835 qkm
Staatsoberhaupt    »  Kaiser Akihito, seit 1989
Bevölkerungszahl    »  128.389.000 (2006)
Bevölkerungsdichte    »  340 pro qkm
Anmerkung
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft: Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht. Die Daten werden beim Check-in erfasst.  Es werden von allen ausländischen Besuchern über 16 Jahren bei der Einreise zusätzlich Fingerabdrücke genommen und digitale Fotos gemacht.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. ). Für ein Arbeitsvisum kann der künftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde ein beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird. Die Antragstellung für ein Working Holiday Visum muss persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund bis zu 3 Monaten.
Dokumente bei der Einreise
Alle Ausländer müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel, über Unterlagen, die als Nachweis über den Zweck des Besuches (wie etwa Konferenzunterlagen, Angaben über die einladende Organisation, etc.) sowie über ein Rück- oder Weiterreiseticket verfügen.
Einreise mit Haustieren
Für die Einfuhr von muss eine Importbestätigung bei der Quarantänestation des jeweiligen Flughafens vorgewiesen werden.Vor der Verbringung einer oder eines aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service (Internet: ) mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und zweimalig gegen Tollwut geimpft worden sein. Eine Quarantäne von 12 Stunden ist für Hunde und Katzen Pflicht. Sollten die genannten Kriterien nicht erfüllt sein, wird eine Quarantäne von bis zu 180 Tagen verhängt. Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.Für wird ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Amtstierarzt des Herkunftslands, benötigt.
Einreise mit Kindern
Deutscher Kinderausweis vom 10.-16. Lebensjahr mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.  Eigener Reisepass. Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen
Nordkoreanische Reisepässe werden nicht anerkannt. Reisende, die weder im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets sind, noch über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen, kann die Einreise auch mit Visum verweigert werden.
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich im Hotel, Pension etc. beim Check-in registrieren lassen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein. Inhaber von Identitätszertifikaten Hongkongs und Singapurs dürfen ohne Reisepass einreisen. Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: ) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepass. (b) Antrag. (c) 1 Passfoto. (d) Auslandsreisekrankenversicherung. (a) - (d) und (e) Einführungsschreiben. (f) Einladungsschreiben der japanischen Firma.   (a) - (d) und (g) Rückflugticket. (h) Nachweis ausreichender Geldmittel. (i) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Quittung. (j) Dokumente, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung bei Privatreisen. (k) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (a) Gültiger Reisepass. (b) Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR). (c) Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks, etc. in Höhe von ca. 2.000,- EUR). (d) Auslandsreisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt. (e) Lebenslauf (Formblatt im Konsulat anfordern). (f) Aufenthaltsplanung (Formblatt im Konsulat anfordern). (g) Antragsbegründung (ca. 1 Din A4-Seite formlos in englischer oder japanischer Sprache). (h) Antragsformular (im Konsulat erhältlich). (i) 1 aktuelles Passfoto. Falls der Antrag nach Japan geschickt werden muss, ist der Antrag in doppelter Ausfertigung mit 2 Passfotos einzureichen.
Verlängerung des Aufenthalts
Es kann eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts für weitere 3 Monate bei der regionalen Einwanderungsbehörde in Japan beantragt werden. Vor Ablauf der ersten drei Monate muss sich der Antragsteller beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Verlängerungsgebühr beträgt 4000 ¥. Näheres von den konsularischen Vertretungen. Die Botschaft trifft Einzelfallentscheidungen je nach Herkunftsland und Visaart.
Visaarten
U.a. Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 3 Monaten, sofern nicht anders angegeben:(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder ( Visumpflicht besteht für Rumänien) und Schweiz;(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brunei (bis zu 15 Tage), Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lesotho, Liechtenstein, Macau (VR China), Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, Suriname, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA und Vatikanstadt (unbegrenzter Aufenthalt).
 
 
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